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Kaltakquise im Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb (UWG)


Für viel Aufsehen in der Marketing-Branche sorgten die Änderungen im UWG zum Thema Kaltakquise, die zum 3. Juli 2004 in Kraft getreten sind. Sie betreffen in erster Linie folgende Bereiche:

Als juristisch sicherer Weg der Kaltakquise bleibt Ihnen damit das klassische Mailing. Dieses ist so lange zulässig, wie der Empfänger eine weitere Zusendung nicht ausdrücklich ablehnt. Ein weiterer Vorteil des Mailings: Sie können ihm Response-Elemente beilegen (zum Beispiel ein Rückfax), auf denen der Empfänger leicht sein Einverständnis für weitere Marketingmaßnahmen erteilen kann – und dann dürfen Sie ihn auf jeden Fall zur Kaltakquise anrufen, ihm faxen oder mailen.

(Stand: Februar 2005)

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