Vor einiger Zeit habe ich Ihnen die wichtigsten gesetzlichen Regelungen für den Marketingbereich vorgestellt. Seit Anfang 2007 hat sich hier einiges getan. Zeit also für eine Fortsetzung der früheren Serie!
Bieten Sie auf Ihrer Webseite "journalistisch-redaktionelle Inhalte" an? Und das auch noch einigermaßen regelmäßig? Dann müssen Sie Ihre Recherche dafür jetzt nach "anerkannten journalistischen Grundsätzen" durchführen.
Aber was heißt das genau?
Zu "journalistisch-redaktionellen Inhalten" gehören Themen, die auch in großen Massenmedien vorkommen und die sich an ein Massenpublikum richten. Wenn Sie also zum Beispiel ein beliebtes Blog führen, in dem Sie täglich aktuelle Ereignisse kommentieren, fallen Sie unter diese Bestimmung. Wo die Abgrenzung zu "kleineren" Angeboten und "unbedeutenderen" Themen liegt, schreibt das Gesetz nicht genau vor. Das werden dann im Einzelnen die Gerichte bestimmen.
Und was müssen Sie tun? Zu den "anerkannten journalistischen Grundsätzen" gehört zum Beispiel, dass Sie
Aber ist es nicht eigentlich sowieso selbstverständlich, dass Sie sich an diese Grundsätze halten? Schließlich soll Ihr Onlineangebot ja glaubwürdig sein. Neu ist dann eigentlich nur, dass das Ganze jetzt für Webseiten und Blogs ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist.
(Stand: Juli 2007)
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