Urheberrechte und Nutzungsrechte zu verletzen ist nicht schwer und weit verbreitet – denn oft ist es sehr aufwendig herauszufinden, wer Rechte an bestimmten Texten, Bildern, Layouts oder Musik besitzt und wie diese sich erwerben lassen. Für solche Auskünfte gibt es keine zentrale Stelle, aber eine gründliche Recherche lohnt sich, wenn Sie urheberrechtlich geschützte Werke nutzen wollen: Denn falls Sie Urheberrechte oder Nutzungsrechte verletzen, drohen Ihnen drastische Folgen von zusätzlichen Honorarforderungen der Urheber über Schadenersatzforderungen bis hin zur Strafanzeige.
Laut Urheberrechtsgesetz erwirbt jeder, der eine persönliche geistige Schöpfung erbringt, daran automatisch zwei Rechte:
Wenn Sie sich Nutzungsrechte einräumen lassen, gilt das im Zweifel für die einmalige Nutzung zu einem einzigen Zweck – es sei denn, Sie haben ausdrücklich mehr vereinbart. Der Inhaber des Urheberrechts darf beliebig viele verschiedene Nutzungsrechte an beliebig viele verschiedene Nutzer verkaufen, selbst ein so genanntes "ausschließliches Nutzungsrecht" ist immer nach Art, Dauer und Ort der Nutzung eingegrenzt. Ein "ausschließliches Nutzungsrecht für jede Nutzung zu jeder Zeit und an jedem Ort" kann es nicht geben, weil der Urheber dadurch alle seine Rechte verlieren würde.
Trotzdem gibt es auch Fälle, in denen Sie durch das Urheberrecht geschützte Werke unbesorgt nutzen dürfen:
(Stand: Mai 2005)
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